Im Streit um die Anrechnung des bayerischen
Familiengeldes bei Hartz-IV-Empfängern will der Freistaat den Bund
verklagen. "Das ist eine unhaltbare Situation", sagte
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am 25.01.2019 am Rande der
Kabinettsklausur in Gmund am Tegernsee. Der seit Monaten bestehende
Konflikt sei politisch nicht zu lösen. Voraussichtlich solle die
Klage im Februar 2019 eingereicht werden. Zuständig sei das
Bundessozialgericht. "Es muss eine rechtliche Klärung her",
betonte Söder.
Bundessozialministerium: Familiengeld auf Sozialleistungen anzurechnen
Das SPD-geführte Bundessozialministerium ist – anders als die
bayerische Staatsregierung – der Meinung, dass das in Bayern
ausgezahlte Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet werden
muss. Das umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36
Monaten. In Bayern gelten derzeit zwei unterschiedliche Regelungen:
Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein
zusätzliches Familiengeld, außer sie wohnen in den sogenannten
Optionskommunen – Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren
oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach,
Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf
die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes.
Auch Bundesarbeitsministerium hält Praxis in Bayern für rechtswidrig
Das Bundesarbeitsministerium erklärte am 25.01.2019, auch die
Bundesregierung sei der Auffassung, dass die gegenwärtige Situation "beendet werden muss" – es bleibt aber bei seiner Position und hält
die bayerische Praxis für rechtswidrig. Man wolle "so schnell wie
möglich Rechtssicherheit". "Deshalb wird angestrebt, über geeignete
Musterklagen betroffener Leistungsbezieher so schnell wie möglich
eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen."
Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2019 (dpa).