Bayern will Bund im Streit um bayerisches Familiengeld verklagen

Im Streit um die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes bei Hartz-IV-Empfängern will der Freistaat den Bund verklagen. "Das ist eine unhaltbare Situation", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am 25.01.2019 am Rande der Kabinettsklausur in Gmund am Tegernsee. Der seit Monaten bestehende Konflikt sei politisch nicht zu lösen. Voraussichtlich solle die Klage im Februar 2019 eingereicht werden. Zuständig sei das Bundessozialgericht. "Es muss eine rechtliche Klärung her", betonte Söder.

Bundessozialministerium: Familiengeld auf Sozialleistungen anzurechnen

Das SPD-geführte Bundessozialministerium ist – anders als die bayerische Staatsregierung – der Meinung, dass das in Bayern ausgezahlte Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet werden muss. Das umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. In Bayern gelten derzeit zwei unterschiedliche Regelungen: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein zusätzliches Familiengeld, außer sie wohnen in den sogenannten Optionskommunen – Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes.

Auch Bundesarbeitsministerium hält Praxis in Bayern für rechtswidrig

Das Bundesarbeitsministerium erklärte am 25.01.2019, auch die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die gegenwärtige Situation "beendet werden muss" – es bleibt aber bei seiner Position und hält die bayerische Praxis für rechtswidrig. Man wolle "so schnell wie möglich Rechtssicherheit". "Deshalb wird angestrebt, über geeignete Musterklagen betroffener Leistungsbezieher so schnell wie möglich eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen."

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2019 (dpa).

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