Vollständig Geimpfte werden in Bayern ab heute negativ auf Corona Getesteten gleichgestellt. Das hat das Kabinett gestern in München beschlossen. Der Freistaat setzt diesen Punkt damit früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
IfSG ermöglicht Bundesländern Sonder-Regelungen
Wer zwei Mal geimpft sei und "nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Grundrechte müssten so schnell es geht zurückgegeben werden. Dies sei auch ausdrücklich die Meinung des Robert Koch-Institutes, betont Söder. Die Möglichkeit für die bayerische Sonder-Regelung ist im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehen. In dessen § 77 heißt es, dass die Länder bis zum Erlass einer Rechtsverordnung Ausnahmen in Eigenregie umsetzen dürfen.
Bundesweiter Umgang mit Geimpften und Genesenen noch offen
Beim Impfgipfel von Bund und Ländern am 26.04.2021 hatte es noch keine Beschlüsse zum bundesweiten Umgang mit Geimpften und Genesenen und möglichen Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen für sie gegeben. Die Bundesregierung will nach einer Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommende Woche einen Vorschlag machen, sodass eine Verordnung am 28.05.2021 vom Bundesrat beschlossen werden könnte.
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Drewes, Grundrechte mit Impfpass, DRiZ 2021, 45
Franzenburg, Freiheitsbeschränkungen aus Solidarität und gegen eine Zweiklassengesellschaft,
COVuR 2021, 207
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