Bayern will Bundeswehreinsätze im Innern zur Terrorabwehr erleichtern – und hat dafür einen konkreten Vorstoß für eine Grundgesetzänderung gemacht. So beschloss das Kabinett am 31.01.2017 in München, einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen.
Bundeswehreinsatz im Innern und zur Grenzsicherung
Demnach soll im Grundgesetz explizit die Möglichkeit verankert werden, dass die Bundeswehr zur Abwehr von Terrorgefahren eingesetzt werden kann, wenn die Polizeikräfte von Bund und Ländern nicht mehr ausreichen. Zudem soll die Bundeswehr nach dem Willen Bayerns in Ausnahmefällen auch zur Grenzsicherung eingesetzt werden können. Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) räumte aber bereits ein, dass Bayern hier auf massiven Widerstand stoße.
Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Ebert, Entwicklungen und Tendenzen im Recht der Gefahrenabwehr, LKV 2017, 10
Herrmann/Pistorius, Bundeswehreinsatz im Innern ausweiten?, DRiZ 2016, 296
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