Die vom Bundesfinanzministerium geplante Spezialeinheit gegen großangelegten Steuerbetrug wird von Bayern abgelehnt. "Es ist ureigene Aufgabe der Länder, Steuerhinterziehung zu bekämpfen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am 18.11.2019 in München. Bayern bekämpfe seit Jahren mit großem Erfolg jeglichen Steuerbetrug. Ein Eingriff des Bundes in Bayern sei daher völlig unnötig.
Im Freistaat gute Erfahrung mit der SKS
"So haben wir mit der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) bereits vor Jahren eine erfolgreiche Initiative gestartet. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen“, sagte Füracker. Seit 2017 widme sich zudem ein Spezialkräfteteam der SKS speziell der Aufarbeitung der sogenannten Cum-Ex-Fälle.
Scholz: Genauer Termin für Sondertask Force steht noch nicht
In Berlin hatte zuvor eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärt, die neue Einheit könne "bald" loslegen – einen genauen Zeitpunkt könne sie aber nicht nennen. Die sogenannte Task Force solle Informationen und Daten zu Steuerbetrug zentral sammeln und auch Ansprechpartner für Länderbehörden sein.
21 Millionen Euro für Sondereinheit im Bundeshaushalt 2020 schon berücksichtigt
Die "Welt am Sonntag“ hatte berichtet, die Einheit beim Bundeszentralamt für Steuern solle mit 48 Stellen ausgestattet werden. Für die "Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“ seien Ausgaben von etwa 21 Millionen Euro veranschlagt, die im Bundeshaushalt 2020 schon eingeplant seien.
Staat verliert viel Geld mit Steuertricks
"Cum-Ex“ gilt als größter Steuerskandal der deutschen Geschichte. Mit dem Hin- und Herschieben von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hatten Investoren viel Geld zulasten der Staatskasse eingestrichen. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach vom Fiskus erstatten.
Redaktion beck-aktuell, 20. November 2019 (dpa).
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Knauer/Schomburg, "Cum/Ex-Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?", NStZ 2019, 305
Heilbock/Geissler, Rechtsprechung zum Cum-Ex-Skandal – Der Fall Sarasin, GWR 2019, 120
Asmus/Werneburg, Cum/Ex-Geschäfte: Die Verjährungsfrage, DStR 2018, 1527
Loritz, Der Streit um Cum-Ex-Geschäfte – Rückbesinnung auf die Grundlagen, Auslegung des Steuerrechts an den Realitäten und Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien – Teil I, WM 2017, 309
Loritz, Der Streit um Cum-Ex-Geschäfte – Rückbesinnung auf die Grundlagen, Auslegung des Steuerrechts an den Realitäten und Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien – Teil II, WM 2017, 353
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