Bayern: Landtag beschließt Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Zur Stärkung der bayerischen Justiz hat der Bayerische Landtag am 11.07.2018 das Gesetz zur Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) beschlossen. Das Gericht mit Sitz in München und gesetzlich garantierten Außensenaten in Bamberg und Nürnberg werde im Wesentlichen wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums vom selben Tag.

Aufgabenübertragung im Strafrecht folgt später

Zeitgleich mit der Errichtung des Gerichts zum 15.09.2018 gehen laut Ministerium die übertragenen Aufgaben in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht auf das neu errichtete Bayerische Oberste über. Die Aufgabenübertragung im Strafrecht - insbesondere Revisionen und Rechtsbeschwerden in Straf- und Bußgeldsachen bei erstinstanzlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte - folge sukzessive.

Ziel: Mehr Rechtssicherheit in ganz Bayern

Das neue Bayerische Oberste ist laut Justizministerium bundesweit einzigartig. Es stehe für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung in ganz Bayern und schaffe künftig noch mehr Rechtssicherheit für alle Bürger in Bayern, erklärte dazu Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) nach der Entscheidung. Hierin liege das "größte Potential für eine starke Prägekraft der bundesweit schon jetzt höchst anerkannten bayerischen Rechtsprechung". Mit den Außensenaten in Bamberg und Nürnberg werde zudem ein echter Mehrwert für die Regionen geschaffen, wenn dort ein Gericht mit diesem Ruf angesiedelt sei, so der Minister.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2018.

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