Bayern kritisiert Spahn-Pläne für Notfallversorgung

Bayern lehnt Teile der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Reform der Notfallversorgung entschieden ab, insbesondere eine mögliche Grundgesetzänderung. "Für die Rettungsdienste sind die Länder und nicht der Bund zuständig", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 24.07.2019. Mit einer Änderung würde unverhältnismäßig in die vorhandenen, bewährten Rettungsstrukturen eingegriffen – ohne konkret erkennbare Vorteile für alle Beteiligten. Er sehe keinen Mehrwert für Patienten.

Spahn erwägt Grundgesetzänderung

Spahn will mit der Reform vor allem die Rettungsstellen der Kliniken entlasten. Künftig soll stärker vorab entschieden werden, ob Patienten tatsächlich in die Notaufnahme kommen sollen oder ob etwa ein zeitnaher Arzttermin reicht. Als zentrale Lotsen sollen Gemeinsame Notfallleitstellen fungieren. Dort soll geklärt werden, ob ein Patient ins Krankenhaus kommen soll, ob der Bereitschaftsdienst zuständig sein soll oder ob auch eine normale Sprechstunde reicht. Erwogen wird aber auch eine Grundgesetzänderung, damit in Zukunft nicht mehr die Länder allein für den Rettungsdienst zuständig wären.

Hermann kritisiert: Gesetzentwurf mit Ländern nicht besprochen

Herrmann kritisierte auch Spahns Vorgehen. "Der Gesetzentwurf ist mit den Ländern bisher überhaupt nicht besprochen worden. Die in vielen Ländern für das Rettungswesen zuständigen Innenminister sind auch für die Besprechung im August noch nicht einmal eingeladen", klagte er. Insbesondere könne Spahn die unter 112 erreichbare Notrufzentrale nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und Kommunen umstellen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juli 2019 (dpa).

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