Spahn erwägt Grundgesetzänderung
Spahn will mit der Reform vor allem die Rettungsstellen der Kliniken entlasten. Künftig soll stärker vorab entschieden werden, ob Patienten tatsächlich in die Notaufnahme kommen sollen oder ob etwa ein zeitnaher Arzttermin reicht. Als zentrale Lotsen sollen Gemeinsame Notfallleitstellen fungieren. Dort soll geklärt werden, ob ein Patient ins Krankenhaus kommen soll, ob der Bereitschaftsdienst zuständig sein soll oder ob auch eine normale Sprechstunde reicht. Erwogen wird aber auch eine Grundgesetzänderung, damit in Zukunft nicht mehr die Länder allein für den Rettungsdienst zuständig wären.
Hermann kritisiert: Gesetzentwurf mit Ländern nicht besprochen
Herrmann kritisierte auch Spahns Vorgehen. "Der Gesetzentwurf ist mit den Ländern bisher überhaupt nicht besprochen worden. Die in vielen Ländern für das Rettungswesen zuständigen Innenminister sind auch für die Besprechung im August noch nicht einmal eingeladen", klagte er. Insbesondere könne Spahn die unter 112 erreichbare Notrufzentrale nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und Kommunen umstellen.