Bayern klagt nicht gegen die Ehe für alle

Bayern will wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht gegen die Ehe für alle klagen. Dies hat das Kabinett am 06.03.2018 beschlossen, wie Staatskanzleichef Marcel Huber und Justizminister Winfried Bausback (beide CSU) nach der Sitzung mitteilten. Anlass für das Bremsmanöver sind zwei Rechtsgutachten, die die Staatsregierung in Auftrag gegeben hatte. Die Gutachter hätten überzeugend dargestellt, dass der Bundesgesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten habe, sagte Bausback und erklärte: "Nach einer Gesamtabwägung sind die Aussichten einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht daher als gering anzusehen."

Staatsregierung hält dennoch an grundsätzlicher Position fest

Huber betonte für die Staatsregierung aber auch ganz klar: "An unserer grundsätzlichen Position zum Bild von Ehe und Familie hat sich nichts geändert." Man habe sich den Verzicht auf die Klage deshalb nicht leicht gemacht, sondern in der Sitzung "gerungen". Am Ende habe man sich aber "mehrheitlich" gegen eine Klage entschieden – üblich sind im Kabinett eigentlich einstimmige Entscheidungen.

Seit Oktober 2017 Heirat mit allen Rechten und Pflichten möglich

Bundestag und Bundesrat hatten die Ehe für alle kurz vor der Sommerpause 2017 beschlossen, also die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Partnerschaften, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Seit dem 01.10.2017 können schwule und lesbische Paare nunmehr genau wie heterosexuelle Paare heiraten, mit allen Rechten und Pflichten.

Uneinigkeit über Erforderlichkeit einer Grundgesetzänderung

Verfassungsrechtler waren sich damals aber uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte eine Verfassungsklage seiner Regierung deshalb ausdrücklich offengelassen. Man habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, hieß es damals.

Redaktion beck-aktuell, 6. März 2018 (dpa).