Klarer Umgang mit religiös motivierten Straftaten gefordert
Über sogenannte "Ehrenmorde", Genitalverstümmelungen und Zwangsheirat sei die Justiz immer häufiger mit in Deutschland völlig fremden Wertvorstellungen konfrontiert, so Bayern in der Entwurfsbegründung. Dies stelle insbesondere die Strafgerichte bei Fragen der Schuld und Strafzumessung vor besondere Herausforderungen. Angesichts der zunehmenden Migration und der damit einhergehenden kulturellen sowie religiösen Diversifizierung in Deutschland sei ein klarer und an demokratischen Werten orientierter Umgang mit religiös motivierten Straftaten umso wichtiger.
Verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands soll maßgeblich sein
Der Gesetzentwurf soll deshalb ausdrückliche Vorgaben schaffen. Dafür ergänzt er die Regelung zur Strafzumessung um zwei Aspekte: Er stellt zum einen klar, dass sich die Beurteilung einer Strafe immer an der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands orientiert. Zum anderen beschränkt er die Möglichkeit der Strafmilderung bei religiös motivierten Straftaten auf wenige Ausnahmefälle. Der Gesetzentwurf wurde am 10.03.2017 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.