BFH-Richter bezeichnete Rentenbesteuerung als verfassungswidrig
Der Antrag geht zurück auf eine Kritik von Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof. Dieser hatte jüngst in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst die Rentenbesteuerung als verfassungswidrig bezeichnet. Insbesondere die geltende Übergangsregelung für die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern bis 2040 und die Belastung als Rentenempfänger sei eine "evidente Verfassungswidrigkeit". Sie führe zu einer Doppelbesteuerung, vor der schon 2002 das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil ausdrücklich gewarnt habe.
CSU will Kritik hochrangigen Richters nicht ignorieren
Zellmeier betonte, eine solche Kritik eines hochrangigen Richters dürfe nicht ignoriert werden. Sollte Kulosas Einschätzung zutreffend sein und es eine "systematische Benachteiligung" bei der Besteuerung von Renten für bestimmte Personen- und Altersgruppen geben, "dann ist das zu korrigieren". Die CSU werde als Mitglied der Bundesregierung auch im Bund darauf pochen.
Jahr des Rentenbeginns maßgeblich
Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50% der Altersbezüge steuerpflichtig. Bei Neurentnern des Jahres 2019 werden es 78% sein. Ab 2040 werden die gesetzlichen Renten komplett besteuert.