Volksverhetzer im Ausland sollen nach dem Willen von Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) künftig nach deutschem Strafrecht verfolgt werden können. "Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen jeder Art von Antisemitismus mit aller Konsequenz und Härte begegnen können", sagte Bausback gegenüber der Presse in München. Im Hinblick auf antisemitische Umtriebe dürfe es keine Strafbarkeitslücken geben, der Bund müsse schleunigst reagieren.
Bundesjustizministerin soll schnell Gesetzentwurf vorlegen
Konkret bezieht sich Bausbacks Vorschlag auf die Verfolgung von Straftätern, die etwa aus Deutschland ins Ausland reisen, um dort hierzulande verbotene – insbesondere volksverhetzende und antisemitische – Inhalte im Internet hochzuladen. Er appellierte an Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), einen im Juni 2018 von der Justizministerkonferenz geforderten Gesetzesvorschlag schnell vorzulegen. "Leider ist bislang nichts passiert. Strafbarkeitslücken in diesem Bereich sind inakzeptabel und eine Verhöhnung der Opfer.“
Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
OLG Hamm, Volksverhetzung in sozialen Medien – Aufenthaltsort während des "Postings", BeckRS 2018, 15776
BGH, Holocaustleugnung im Ausland, NStZ 2017, 146