Baurechtsnovelle passiert Bundestagsausschuss

Kommunen sollen künftig im Innenbereich stärker nachverdichten können. Wie der parlamentarische Pressedienst berichtete, soll eine neue Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" in der Baunutzungsverordnung das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen erleichtern und planerisch eine "nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege" ermöglichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10942) verabschiedete der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 08.03.2017 mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in geänderter Fassung. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Anpassungen an EU-Recht

Der Entwurf enthält zudem Anpassungen an europarechtliche Regelungen. So besteht auch im Baugesetzbuch (BauGB) laut Bundesregierung Änderungsbedarf, um die UVP-Änderungsrichtlinie (RL 2014/52/EU) in nationales Recht umzusetzen. Weitere Regelungen des Entwurfs zielen auf die Erleichterung des Wohnungsbaus sowie auf Probleme mit Nebenwohnungen insbesondere auf ost- und nordfriesischen Inseln.

Änderungsantrag zu beschleunigtem Verfahren im Außenbereich

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird unter anderem die geplante Regelung zum beschleunigten Verfahren im Außenbereich (§ 13b BauGB-neu) enger gefasst. Der Regierungsentwurf sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren analog § 13a BauGB zuzulassen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern zur Begründung von Wohnungnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Dieses Verfahren kann nach dem Änderungsantrag nur dann Anwendung finden, wenn das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis zum 31.12.2019 eingeleitet wird und ein Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB bis zum 31.12.2021 gefasst wird.

Redaktion beck-aktuell, 8. März 2017.