Dies zeige der Einbruch bei den Baugenehmigungen und der damit verbundene Rückgang der Bauinvestitionen in diesem Jahr. Zuerst hatte das Nachrichtenportal "The Pioneer" darüber berichtet.
Der jahrelang boomende Wohnungsbau ist wegen des starken Zinsanstiegs bei Krediten und Steigerungen bei Baukosten ins Stocken geraten – das belastet insgesamt die Baukonjunktur. Das Ziel der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen jährlich war im vergangenen Jahr deutlich verfehlt worden.
Zeitlich befristete degressive Afa für neu errichtete Wohngebäude
Die Ministerin schlägt konkret die Einführung einer zeitlich befristeten sogenannten degressiven Afa für neu errichtete Wohngebäude ab Januar 2024 vor. Gelten solle dies bis Ende 2030. Damit solle ein Anreiz geschaffen werden, Bauvorhaben zügig umzusetzen. Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren sollen demnach jeweils 7% der Baukosten abgeschrieben werden können, in den darauffolgenden vier Jahren 5%.
"Die zeitlich befristete degressive Afa wäre ein wichtiger Beitrag, die Bauwirtschaft zu stabilisieren und damit mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen", so die Ministerin. "Wenn die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs kommen will, geht das nur mit einer starken Baukonjunktur."
Bisherige Begünstigungen wie die Erhöhung der sogenannten linearen Afa und die Wiedereinführung der Sonderabschreibung reichten nicht aus, um genug Investitionen für dringend benötigte neue Wohnungen zu schaffen, heißt es in einem Papier des Ministeriums.
Ihren Vorschlag sieht Geywitz als Teil des von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplanten Wachstumschancengesetzes: "Ich unterstütze den Vorschlag des Bundesfinanzministers ausdrücklich, ein Wachstumschancengesetz für Deutschland aufzulegen. Es gibt jedoch eine Lücke." Würde der Vorschlag von Geywitz umgesetzt, würde dies zunächst Steuermindereinnahmen vermutlich in Milliardenhöhe bedeuten.