Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll erschwert werden
In angespannten Wohnungsmärkten soll künftig die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Eigentümer nicht ein ganzes Haus, sondern einzelne Wohnungen darin verkaufen will. Ein einzelner neuer Eigentümer könnte einen höheren Anreiz haben, den Mieter zum Auszug zu bewegen, etwa um die Wohnung selbst zu nutzen, wird in der Gesetzesbegründung argumentiert. Geplant ist nun, dass in Gebieten mit hohen Mieten und knappem Wohnraum die örtlichen Behörden einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmen müssen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem guten Tag für Mieterinnen und Mieter. Kritik kam von der FDP, die in der Regelung einen "massiven Eingriff ins Eigentumsrecht" sieht.
Brachliegende Grundstücke und Bauland am Ortsrand
Kommunen sollen mit dem Gesetz außerdem ein Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke erhalten, um diese für Wohnungsbau nutzen zu können. In Bebauungsplänen soll es zudem möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren. Auf Kritik bei Umweltverbänden und Grünen stößt eine Regel zur Bebauung im Außenbereich, die nach 2019 nun wieder eingeführt werden soll: Kommunen sollen im beschleunigten und vereinfachten Verfahren etwa mit weniger Umweltvorgaben neues Bauland am Ortsrand ausweisen dürfen, um Wohnraum zu schaffen. Umweltschützer sprechen von einem "Zersiedlungsparagrafen". Der baupolitische Sprecher der Grünen, Christian Kühn, warf der Union vor, sie handle nach dem Motto "wer seine Heimat liebt, versiegelt sie".