Baugesetzbuch-Upgrade geplant: Schnelleres Bauen und lebendigere Städte

Das Bauministerium hat einen Entwurf für ein modernisiertes Baugesetzbuch in die Länder‑ und Verbändeanhörung gegeben. Ziel ist es, Kommunen mehr Spielraum beim Wohnungsbau zu geben und Digitalisierung sowie Klimaanpassung voranzutreiben.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen will das Städtebau‑ und Raumordnungsrecht modernisieren. Der Gesetzentwurf, den das Ministerium als „Baugesetzbuch‑Upgrade“ bezeichnet, soll nach der Länder‑ und Verbändeanhörung dem Kabinett vorgelegt werden.

"Unser Ziel ist nicht nur, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, sondern auch lebendige, nachhaltige und vielfältige Gemeinschaften zu fördern", erklärte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). "Das Baugesetzbuch-Upgrade gibt Rückenwind für die kommunale Planung und wird ein Instrumentenkoffer für Klimaanpassungen, beschleunigtes Bauen und mehr Wohnraum."

Die Vorschläge seien darauf ausgerichtet, kommunale Verfahren zu vereinfachen und Prioritäten zugunsten des Wohnungsbaus zu setzen. Vorgesehen sind zahlreiche Änderungen im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung und im Raumordnungsgesetz. Damit soll der Planungsprozess in den Kommunen erleichtert und beschleunigt werden. 

Mehr Wohnraum, aber nicht weniger Lebensqualität ist das Ziel

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie in den Kommunen zusätzlicher Wohnraum entstehen kann - zum Beispiel durch Nachverdichtung, ohne Lebensqualität und Umwelt zu beeinträchtigen. Kommunen sollen dafür in angespannten Märkten ein "überragendes öffentliches Interesse" für Wohnungsbau aktivieren können. Dann würde dem Wohnungsbau bei Konflikten Vorrang zum Beispiel vor Denkmalschutz oder Naturschutz eingeräumt.

Außerdem sollen Kommunen durch Vorkaufsrechte Schrottimmobilien erwerben können, die dem Stadtbild und dem Wohnungsmarkt schaden. Für Umweltprüfungen sollen geringere Anforderungen gelten.

Planungsverfahren sollen vollständig digital durchgeführt werden. Vorgesehen sind bundeseinheitliche Fristen sowie ein zweijähriger Orientierungsrahmen für die Aufstellung von Bauleitplänen. Eine digitale "Verfahrensampel" soll den Fortschritt dokumentieren.

Zu dem Entwurf können jetzt Branchenverbände Stellung nehmen. Noch vor der Sommerpause soll er im nächsten Schritt ins Kabinett eingebracht werden. Danach berät der Bundestag.

Redaktion beck-aktuell, js, 2. April 2026.

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