Finanzielle Anreize für Abmahner sollen verringert werden
Barley sagte der Zeitung, mit dem Gesetz wolle sie "endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen". Um dies zu erreichen, wolle sie "die finanziellen Anreize für Abmahner verringern" und die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen. Gleichzeitig würden "die Rechte des Abgemahnten gestärkt" und der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Ein Abmahner könne sich künftig "also nicht mehr einen für sich günstigen Gerichtsort aussuchen". Dadurch würde "dem Geschäftsmodell der Abmahnindustrie" die Grundlage entzogen. Vor allem "Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen" würden davon profitieren.
Problematik aufgrund neuer Datenschutzgrundverordnung besonders brisant
In seinem Gesetzentwurf geht das Ministerium davon aus, dass 10% aller Abmahnungen missbräuchlich sind. In solchen Fällen suchen Anwälte und Vereine nach kleinen Fehlern in Internetauftritten, etwa im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und verschicken eine Abmahnung oder Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Bei jedem Folgefehler können sie dann abkassieren. Die neue Datenschutzgrundverordnung, die Webseitenbetreibern strenge Informationspflichten auferlegt, könnte das Problem noch verschärfen.