Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will schnell neue Klagerechte einführen, die in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie etwa beim Diesel-Skandal greifen würden. Ein Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage sei schon in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht worden, sagte Barley am 23.03.2018 im Bundestag. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das neue Instrument zum 01.11.2018 in Kraft sein soll – so sollen angesichts drohender Verjährungen auch Betroffene des Skandals um Abgasmanipulationen bei VW-Diesel-Fahrzeugen noch von der Regelung Gebrauch machen können.
Zehn Verbraucher müssen Betroffenheit glaubhaft gemacht haben
Konkret sollen Musterfeststellungsklagen dann möglich sein, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und binnen zwei Monaten 50 weitere sich in einem Register anmelden. Über den Entwurf, der diese im Koalitionsvertrag genannten Punkte enthält, berichtete zuvor die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 23.03.2018).
Klagebefugt sollen nur "qualifizierte Einrichtungen" sein, also zum Beispiel Verbraucherverbände. Sie könnten dann in Musterprozessen strittige Fragen grundsätzlich klären, danach müsste jeder Verbraucher seine konkreten Ansprüche in einem individuellen Prozess geltend machen.
Vorhaben in vergangener Legislaturperiode nicht umgesetzt
Bereits die vorherige große Koalition hatte einen Anlauf für eine Musterfeststellungsklage unternommen, dies wurde aber angesichts von Widerstand in der Union nicht umgesetzt.
Redaktion beck-aktuell, 23. März 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Stadler, Musterfeststellungsklagen im deutschen Verbraucherrecht?, VuR 2018, 83
Kranz, Der Diskussionsentwurf zur Muster-Feststellungsklage – ein stumpfes Schwert?, NZG 2017, 1099
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