Ein illegal nach Deutschland eingereistes führendes Mitglied des libanesischen Miri-Clans erhält in Deutschland kein Asyl. Das hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg entschieden, wie der Anwalt des Mannes am 08.11.2019 in Bremen mitteilte. "Am heutigen Tag wurde der Asylantrag von Ibrahim Miri als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Auch der Antrag auf die Feststellung von Abschiebeverboten wurde abgelehnt. Damit hat das Bundesamt eine neue Abschiebungsandrohung verbunden", sagte Anwalt Albert Timmer.
Stellungsnahme von Innenminister Seehofer
Der Bescheid sei am 08.11.2019 von einem Boten des Bundesamtes in die Kanzlei gebracht worden. Am Nachmittag erfolgte eine Stellungnahme von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu dem Fall. "Dieser Fall Miri zeigt, dass unser freiheitliches Rechtssystem in diesem Bereich anfällig für Missbrauch ist. Der Fall zeigt aber auch, dass der Schutz der EU-Außengrenzen derzeit unbefriedigend ist. Ich habe deshalb eine Verstärkung der Polizeikontrollen an unseren Binnengrenzen angeordnet. Das heißt, Personen mit Wiedereinreisesperre werden an allen deutschen Grenzen zurückgewiesen, auch wenn sie einen Asylantrag stellen", sagte de Innenminister. Zuvor hatte die Zeitung "Welt" unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, das Bundesamt habe den Asylantrag abgelehnt.
Abschiebung nach Verurteilung wegen bandenmäßigen Drogenhandels
Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Straftäter war im Juli 2019 in den Libanon abgeschoben worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Ende Oktober 2019 tauchte er wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Ein Amtsgericht ordnete Abschiebehaft bis zum 02.12.2019 an. Die Rückkehr des Mannes sorgte bundesweit für Aufsehen.
Redaktion beck-aktuell, 8. November 2019 (dpa).
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