Baltenstaaten fordern Sondertribunal wegen Russlands Angriffskrieg

Die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen haben die EU aufgefordert, zusammen mit internationalen Partnern ein Sondertribunal wegen Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine einzurichten. "Die EU muss handeln, um sicherzustellen, dass die Suche nach Gerechtigkeit und Rechenschaft für Russlands schreckliche Verbrechen in der Ukraine im Mittelpunkt unserer Politik steht", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister der drei EU- und Nato-Mitgliedsländer vom Sonntagabend. 

Forderung nach Unterstützung der laufenden Ermittlungen

"Die wichtigsten Drahtzieher, Anstifter und Unterstützer dieser mörderischen Aggression können der Justiz nicht allein wegen der Lücke in der internationalen Strafgerichtsbarkeit entkommen", heißt es dort weiter. Unmittelbar vor dem EU-Außenministertreffen in Luxemburg forderten die drei Chefdiplomaten ihre europäischen Amtskollegen dazu auf, laufende Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), der Ukraine und einer Reihe anderer Staaten weiter zu unterstützen. "Unsere Bemühungen dürfen hier jedoch nicht enden. Derzeit gibt es kein internationales Gericht oder Tribunal, das Russlands oberste politische und militärische Führung für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft ziehen könnte", schrieben sie in ihrer Erklärung.

Sondertribunal soll Rolle des Strafgerichtshofs ergänzen

Nach Ansicht der baltischen Außenminister würde die Einrichtung eines Sondertribunals die Rolle des Strafgerichtshofs ergänzen. "Während der ICC Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgen würde, wäre das Verbrechen der Aggression die Kernaufgabe des Sondertribunals", erläuterten sie in ihrem gemeinsamen Schreiben. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte im September vor den Vereinten Nationen die Einrichtung eines Sondertribunals gefordert, um Russland für Verbrechen in dem Krieg gegen sein Land zur Rechenschaft zu ziehen. Die EU-Kommission hatte darauf zurückhaltend reagiert.

Redaktion beck-aktuell, 17. Oktober 2022 (dpa).