Ballsaal am Weißen Haus: Richter stoppt Trumps Bauarbeiten

Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass Donald Trump den geplanten Ballsaal am Weißen Haus nicht ohne Zustimmung des Parlaments fertigstellen darf. Die Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer hätten gute Erfolgsaussichten im Verfahren, so der Richter. 

Die Bauarbeiten für einen neuen Ballsaal am Weißen Haus stehen aufgrund einer Entscheidung eines Bundesrichters in Washington vorerst still. Die Arbeiten dürften erst fortgesetzt werden, wenn der US-Kongress das Projekt ausdrücklich genehmigt habe, so das Gericht.

Richter Richard Leon hob in seinem Beschluss hervor, dass der US-Präsident nicht Eigentümer des Weißen Hauses sei. Er stellte klar, dass bauliche Veränderungen in diesem Umfang eine Genehmigung erforderten. Die Entscheidung beruhte auf einem Antrag der Denkmalschutzorganisation National Trust for Historic Preservation.

Die Organisation hatte Klage eingereicht, nachdem die Verwaltung den Ostflügel abreißen lassen hatte, um Platz für den geplanten Ballsaal zu schaffen. Die Kosten sollten über Spenden finanziert werden und lagen zuletzt bei rund 400 Millionen US‑Dollar. Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer hatten gewarnt, das neue Gebäude könne das Weiße Haus optisch dominieren.

US-Präsident nur Verwalter

Leon begründete die einstweilige Verfügung damit, dass der National Trust voraussichtlich Erfolg im Hauptsacheverfahren haben werde. Der Präsident sei lediglich „Verwalter für künftige Generationen“, aber nicht der Eigentümer des Gebäudes.

Der Richter setzte die Umsetzung seines Beschlusses für 14 Tage aus. So solle der Präsidentenstab Gelegenheit erhalten, Rechtsmittel einzulegen. Trump wandte sich daraufhin auf seiner Online-Plattform Truth Social öffentlich gegen den National Trust. Die US-Regierung legte umgehend Berufung ein.

Die US-Regierung hatte zuvor argumentiert, der Neubau sei kostengünstiger als eine Renovierung des Ostflügels. Zudem hätten frühere Präsidenten ebenfalls bauliche Veränderungen am Weißen Haus vorgenommen. Leon stellte jedoch klar, dass ein Projekt dieser Größenordnung nur mit vorheriger Zustimmung des Kongresses beginnen dürfe.

Redaktion beck-aktuell, jss, 1. April 2026 (dpa).

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