BAG-Vizepräsident Rudi Müller-Glöge im Ruhestand

Mit Ablauf des 31.01.2017 ist der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Rudi Müller-Glöge in den Ruhestand getreten. Der promovierte Jurist ist neben seiner richterlichen Tätigkeit vor allem als Mitherausgeber des Erfurter Kommentars zum Arbeitsrecht bekannt und wirkt als Autor zu verschiedensten Themen an namhaften Standardkommentaren mit.

Karrierestart in Niedersachsen

Müller-Glöge wurde im August 1951 in Hitzacker geboren. Nach einer Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung war er bis zum Beginn des Studiums als Regierungsinspektor bei verschiedenen Landesbehörden in Niedersachsen beschäftigt. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und wurde promoviert. Im April 1982 trat er in die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und wurde bei verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Im Februar 1989 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen ernannt. Ab November 1990 war er nach Sachsen-Anhalt abgeordnet und leitete dort eine Abteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

Seit 1991 am BAG tätig

Im Juli 1991 wurde Müller-Glöge zum Richter am BAG berufen und zunächst dem Achten Senat zugeteilt. Ab Juni 1999 gehörte er dem Fünften Senat an. Diesen leitete er seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am BAG im September 2001. Der Fünfte Senat ist zuständig vor allem für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz. Müller-Glöge habe die Rechtsprechung auf diesen Gebieten maßgeblich geprägt und fortentwickelt, vor allem im Bereich der gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmern sowie des tariflichen und gesetzlichen Mindestlohns, betont das BAG.

Seit 2009 Vizepräsident des BAG

Am 01.10.2009 war Müller-Glöge zum Vizepräsidenten des BAG ernannt worden und hat seitdem die Verantwortung für das Gericht – auch als langjähriges Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats – mitgetragen. Er habe sich mit seiner Persönlichkeit und seinem Engagement um das gute kollegiale Miteinander im Gericht sehr verdient gemacht, teilt das BAG mit. Die Belange der wissenschaftlichen Mitarbeiter seien ihm dabei ein besonderes Anliegen gewesen.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2017.

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