BAG-Richterin Edith Gräfl im Ruhestand

Die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Edith Gräfl ist in den Ruhestand getreten. Gräfl war seit Februar 1998 Richterin am BAG. Sie gehörte verschiedenen Senaten an und übernahm im Jahr 2014 den Vorsitz im Siebten Senat. Sie habe maßgebliche Akzente im Betriebsrentenrecht, Befristungsrecht und Betriebsverfassungsrecht gesetzt, so das BAG.

Seit 2010 Vorsitzende Richterin

Die Juristin wurde im Februar 1998 zur Richterin am BAG berufen und war zunächst dem Sechsten Senat zugeteilt. Nach einem Wechsel in den Siebten Senat als stellvertretende Vorsitzende wurde sie im Juli 2010 zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt und dem für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Dritten Senat zugeteilt. Mit Wirkung vom 01.10.2014 übernahm Gräfl den Vorsitz im Siebten Senat, der im Wesentlichen zuständig ist für das formelle Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung.

BAG: Richtungsweisende Akzente im Betriebsrentenrecht

Gräfl setzte nach Angaben des BAG während ihrer Tätigkeit im Dritten Senat im gesamten Betriebsrentenrecht richtungsweisende Akzente. Vor allem hervorzuheben sei die Rechtsprechung zur Neuordnung von Versorgungsregelungen, zu Rentenanpassungen, zum Antidiskriminierungsrecht sowie zur Einstandspflicht des Arbeitgebers für die über Pensionskassen durchzuführenden Versorgungsleistungen.

Rechtsprechung zum Befristungsrecht geprägt

Nach ihrem Wechsel in den Siebten Senat habe sie die Rechtsprechung zum Befristungsrecht, das während ihrer Amtszeit in weiten Teilen neu kodifiziert wurde, entscheidend geprägt. Unter ihrem Vorsitz habe der Siebte Senat des BAG wesentlich dazu beigetragen, die Anforderungen des nationalen Befristungsrechts mit denen des Grundgesetzes und des Unionsrechts in Einklang zu bringen, betonte das Gericht.

Betriebsverfassungsrecht gestaltet

Zudem habe sie die Rechtsprechung des Siebten Senats im Anschluss an die Änderung zahlreicher organisatorischer Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz im Jahr 2001 grundlegend beeinflusst. Vor allem seien die Grundsätze für Vergütungsansprüche von Mandatsträgern weiter ausgestaltet und die Voraussetzungen für die Ausübung von Beteiligungsrechten bei unternehmensübergreifenden Betriebsstrukturen und Konzernsachverhalten einer Klärung zugeführt worden. Von 2008 bis 2014 war Gräfl auch Präsidentin des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes.

Redaktion beck-aktuell, 1. September 2021.