BAG-Richterin Brune und BFH-Richter Bode treten in Ruhestand

Mit Ablauf des 28.02.2023 tritt die Richterin am Bundesarbeitsgericht Ulrike Brune in den Ruhestand. Ebenfalls mit Ablauf des Monats Februar 2023 in den Ruhestand treten wird Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode. Brune war seit 2014 am BAG tätig, Bode seit 2007 Richter am BFH.

Tätigkeit auch als Rechtsanwältin

Brune, geboren 1959 in Berlin, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1986 in Düsseldorf ab. Sie trat nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin 1988 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. 1989 wurde sie promoviert. Brune war zweimal in der Funktion einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin tätig. Von 1991 bis 1992 war sie an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, von 2002 bis 2004 an das BAG. Im Jahr 2006 wurde Brune in die Landesverwaltung des Freistaats Thüringen versetzt. Dort war sie zunächst als Regierungsdirektorin im Thüringer Justizministerium tätig. 2011 wechselte sie als Richterin am Sozialgericht an das Sozialgericht Gotha.

Tätigkeit im Zehnten BAG-Senat

Im Juli 2014 wurde Brune zur Richterin am BAG ernannt und dem Zehnten Senat zugeteilt. Seit November 2018 war sie stellvertretende Vorsitzende dieses Senats, dessen Rechtsprechung sie maßgeblich mitgeprägt hat. Sie wirkte unter anderem an wichtigen Entscheidungen zu der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe und der Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien mit. Brune hat sich im Verein der Richterinnen und Richter des BAG mit Tatkraft und Geschick für die Belange des richterlichen Kollegiums eingesetzt. Sie war im BAG wegen ihrer aufmerksamen und zugewandten Art sehr beliebt und geschätzt.

Bode absolvierte zunächst BWL-Studium

Walter Bode schloss zunächst das Studium der Betriebswirtschaftslehre erfolgreich als Diplom-Kaufmann ab und wandte sich dann den Rechtswissenschaften zu. Nach Studienzeit und Rechtsreferendariat war er zunächst in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, bevor er Ende 1990 in den höheren Dienst der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung eintrat. 1993 wechselte er an das Landgericht Kaiserslautern (Wirtschaftsstrafkammer) und knapp vier Jahre später in die Finanzgerichtsbarkeit. Während seiner Tätigkeit beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz wurde er zweimal –von Februar 2001 bis Januar 2004 sowie von Dezember 2004 bis Juli 2006– als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG abgeordnet. Im August 2006 wurde Bode zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt.

Seit Juli 2007 Richter am BFH

Nach der Wahl durch den Richterwahlausschuss wurde Bode am 02.07.2007 zum Richter am BFH ernannt und vom Präsidium des Gerichts zunächst dem VI. Senat zugewiesen. Im August 2009 wechselte er in den IV. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Besteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Personengesellschaften befasst. In den mehr als 15 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Bode in beiden Fachsenaten an richtungsweisenden Entscheidungen prägend mitgewirkt. Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat sich Bode in erheblichem Maße für das Gericht engagiert. So hat er jeweils mehrere Jahre als Mitglied des Präsidialrats sowie als Präsidialrichter Zusatzaufgaben übernommen. Der steuerlichen Fachwelt ist er als Mitautor von Standardkommentaren zum Einkommen- und Ertragsteuerrecht bekannt.

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2023.

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