Ingrid Schmidt, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, hofft auf eine wirksame gesetzliche Missbrauchskontrolle bei befristeten Arbeitsverträgen. "Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich der Gesetzgeber durchringt, Regelungen zu treffen, die den Missbrauch von Befristungen verhindern", sagte die höchste deutsche Arbeitsrichterin am 22.02.2018 in Erfurt. Problematisch seien Kettenbefristungen oder die Kombination befristeter Verträge und sachgrundloser Befristungen. Dadurch könnte es passieren, dass Arbeitnehmer über viele Jahre hingehalten würden. "Wir brauchen eine Klarstellung, wann es Missbrauch ist."
"Die Politik überlässt das Problem der Rechtsprechung"
Derzeit würde die Politik das Problem der Rechtsprechung überlassen, sagte Schmidt bei der Vorlage der Jahresbilanz des BAG. Union und SPD hatten sich bei den Koalitionsverhandlungen unter anderem darauf verständigt, die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund künftig auf 18 Monate zu begrenzen. Derzeit sind es 24 Monate.
Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Schwarze, Der Missbrauchstatbestand bei der befristungsrechtlichen Missbrauchskontrolle, RdA 2017, 302
Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989