BAG-Präsidentin rügt Bürokratie-Kritik
Die Dokumentation der Arbeitszeit sei im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, erklärte die Arbeitsgerichtspräsidentin. In Unternehmen mit Betriebsräten sei das Arbeitszeitregime bereits jetzt klar und transparent geregelt. "Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme." Das Urteil über Bürokratie zu diskreditieren, sei der falsche Weg. Die Umsetzung des Urteils durch den Gesetzgeber sei nicht ein so großes Feld, meinte Schmidt.
EuGH: Arbeitgeber müssen zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden
Nach dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 (BeckRS 2019, 8402) müssen die EU-Staaten Arbeitgeber verpflichten, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden. Arbeitgeber warnten vor Bürokratie.
Fallzahl 2019 um 25% gestiegen – durchschnittliche Verfahrensdauer von sieben Monaten
Zur Bilanz des BAG erläuterte Schmidt, dass 2019 insgesamt 2.472 Streitfälle eingegangen seien und damit 620 mehr als im Jahr zuvor. Die Zunahme resultiere aus der Aufarbeitung der Folgen der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin. 2019 seien 405 Fälle mehr als 2018 erledigt worden. Die Dauer der in Erfurt erledigten Verfahren betrage nun knapp sieben Monate.