BAG feiert 20. Jahrestag seines Umzugs nach Erfurt

Vor 20 Jahren ist das Bundesarbeitsgericht von Kassel nach Erfurt gezogen. Am 22.11.1999 war der erste Arbeitstag des Gerichts im damals neuen Dienstgebäude auf dem Petersberg, das nach Entwürfen der Architektin Gesine Weinmiller errichtet worden war.

BAG-Präsidentin: Neuer BAG-Standort machte Rechtsstaat im Osten dauerhaft sichtbar

BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt würdigte am 21.11.2019 in einem Vortrag zum Thema "Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt – Mehr als ein Standortwechsel" die zurückhaltende Repräsentanz des Neubaus. Mit der Verlegung des BAG nach Thüringen sei es gelungen, den Rechtsstaat und die Eigenständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit in den neuen Ländern dauerhaft sichtbar zu machen. Das BAG bleibe auch im 21. Jahrhundert und von Erfurt aus ein Garant dafür, die widerstreitenden Interessen im Arbeitsleben zu einem gerechten Ausgleich zu bringen.

Thüringens Justizminister: Bekenntnis zu neuen Bundesländern

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Bündnisgrüne) würdigte den Beschluss des Bundestages, das BAG nach Erfurt zu verlegen, als gute Entscheidung. "Dies war und ist ein wichtiges Zeichen und Bekenntnis zu den Ländern im Osten." Auch wenn es sich beim BAG um eine Bundesbehörde handele, sei diese für die Justiz im Freistaat von großer Bedeutung, so Lauinger. "Der Justizstandort Erfurt hat dadurch eine Stärkung und einen Zuwachs an Reputation erfahren. Es haben sich viele Verbindungen entwickelt und für Thüringer Juristinnen und Juristen sowie die Bediensteten in den verschiedenen Laufbahnen stellt das BAG eine zusätzliche interessante Entwicklungsmöglichkeit dar.“ Mit rund 160 Mitarbeitern sei das BAG ein wichtiger Arbeitgeber in der Landeshauptstadt.

Lauinger: BAG für Erfurt und Thüringen auch ideell bedeutsam

Lauinger betont auch die ideelle Bedeutung des BAG für Stadt und Freistaat. "Regelmäßig heißt es in bundesweiten Nachrichten und Meldungen: Das entschieden die Erfurter Richter. Das bringt Stadt und Land überregional immer wieder ins Bewusstsein der Menschen.“ Der Effekt sei nicht schätzbar. "Aber wir können es auch so sehen: die Namensnennung ist für Thüringen von unschätzbarem Wert."

Redaktion beck-aktuell, 21. November 2019.

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