BaFin zeigt Mit­ar­bei­ter wegen mut­ma­ß­li­chen Wire­card-In­si­der­han­dels an

Die Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) hat am 27.01.2021 einen Mit­ar­bei­ter der Wert­pa­pier­auf­sicht wegen des Ver­dachts des In­si­der­han­dels mit Wire­card bei der Staats­an­walt­schaft Stutt­gart an­ge­zeigt.

Be­schäf­tig­ter wurde frei­ge­stellt und Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren er­öff­net

Der Be­schäf­tig­te hatte am 17.06.2020 struk­tu­rier­te Pro­duk­te mit dem Ba­sis­wert Wire­card AG ver­kauft. Die Wire­card AG mach­te einen Tag spä­ter öf­fent­lich, dass über die Exis­tenz von Bank­gut­ha­ben auf Treu­hand­kon­ten in Höhe von ins­ge­samt 1,9 Mil­li­ar­den Euro noch keine aus­rei­chen­den Prü­fungs­nach­wei­se zu er­lan­gen waren. Der Ver­dacht gegen den Mit­ar­bei­ter ergab sich im Rah­men der Son­der­aus­wer­tung der Fi­nanz­auf­sicht. Die BaFin hatte den Be­schäf­tig­ten so­dann so­fort frei­ge­stellt und ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren er­öff­net.

Spe­ku­la­ti­ve Fi­nanz­ge­schäf­te von BaFin-Mit­ar­bei­tern mitt­ler­wei­le un­ter­bun­den

Die BaFin hat ihre Com­pli­an­ce-Re­geln für die pri­va­ten Wert­pa­pier­ge­schäf­te ihrer Mit­ar­bei­ter Mitte Ok­to­ber 2020 ver­schärft. Spe­ku­la­ti­ve Fi­nanz­ge­schäf­te, also das kurz­fris­ti­ge Han­deln, bei­spiels­wei­se mit de­ri­va­ti­ven Fi­nanz­in­stru­men­ten oder Ak­ti­en, sind seit­dem nicht mehr mög­lich.

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2021.