BaFin zeigt Mitarbeiter wegen mutmaßlichen Wirecard-Insiderhandels an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27.01.2021 einen Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht wegen des Verdachts des Insiderhandels mit Wirecard bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt.

Beschäftigter wurde freigestellt und Disziplinarverfahren eröffnet

Der Beschäftigte hatte am 17.06.2020 strukturierte Produkte mit dem Basiswert Wirecard AG verkauft. Die Wirecard AG machte einen Tag später öffentlich, dass über die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren. Der Verdacht gegen den Mitarbeiter ergab sich im Rahmen der Sonderauswertung der Finanzaufsicht. Die BaFin hatte den Beschäftigten sodann sofort freigestellt und ein Disziplinarverfahren eröffnet.

Spekulative Finanzgeschäfte von BaFin-Mitarbeitern mittlerweile unterbunden

Die BaFin hat ihre Compliance-Regeln für die privaten Wertpapiergeschäfte ihrer Mitarbeiter Mitte Oktober 2020 verschärft. Spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, sind seitdem nicht mehr möglich.

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2021.