BaFin stellt Entschädigungsfall für Greensill Bank AG fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16.03.2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Zuvor hatte die BaFin am 15.03.2021 beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank AG gestellt. Das Gericht hat daraufhin am 16.03.2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Kunden im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt

Nach der Mitteilung der BaFin sind die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt, da das Institut der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angehört. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin sei die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB werde in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen, so die BaFin.

Gläubiger profitieren von weiterem Einlagensicherungsfonds

Darüber hinaus sei die Greensill Bank AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt laut BaFin nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

Redaktion beck-aktuell, 17. März 2021.