BaFin setzt Verbot binärer Optionen für Kleinanleger in Deutschland fort

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden bleiben in Deutschland weiterhin verboten. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die deutsche Aufsicht reagiert damit auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde ESMA.

Binäre Optionen zu risikoreich

Eine binäre Option ist ein Finanzderivat, das von Optionen abgeleitet ist, zu den exotischen Optionen zählt und zur Kategorie der Termingeschäfte gehört. Risiken und damit erhebliche Angelegerschutzbedenken sieht die BaFin vor allem darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Dies gelte vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts.

Risiko-/Rendite-Profil schwer einzuschätzen

Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.

Interessenkonflikt zwischen Anbieter und Kunde

Daneben agieren Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen daher in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Anbieter könnten beispielsweise den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.

Allgemeinverfügung ersetzt ESMA-Maßnahme

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Kleinanleger waren in der Europäischen Union bislang aufgrund einer vorübergehenden Maßnahme der ESMA untersagt. Diese lief zum 01.07.2019 aus. Die Allgemeinverfügung der BaFin gilt ab dem 02.07.2019.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2019.

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