Anweisungen erfolgten bereits im September 2018
Die Bafin hatte Deutschlands größtes Geldhaus im September 2018 im Zusammenhang mit der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angewiesen, "angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten". Zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen wurde bei der Deutschen Bank ein Sonderbeauftragter eingesetzt – seinerzeit ein Novum in der deutschen Bankenbranche. Im April 2021 ergänzte die Bafin das Mandat des Sonderbeauftragten.
Deutsche Bank verspricht Besserung
Die Deutsche Bank teilte am Freitagabend mit, in der neuen Verfügung der Bafin gehe es "um die Behebung von in der Vergangenheit festgestellten Defiziten innerhalb der bereits vereinbarten Fristen", es seien "keine zusätzlichen Defizite festgestellt" worden. Eine Sprecherin des Geldhauses in Frankfurt erklärte: "Wir haben uns mit der Bafin über die notwendigen Maßnahmen verständigt und bereits einen großen Teil davon umgesetzt. Wir werden auch weiterhin die nötigen Ressourcen einsetzen und eine entsprechende Priorisierung in der Bankführung sicherstellen, um unser Kontrollumfeld stetig zu verbessern und den Erwartungen der Aufsichtsbehörden zu entsprechen."