BGH monierte Gebührenanpassungen mit fingierter Zustimmung
Der BGH hatte am 27.04.2021 entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren (BeckRS 2021, 10682).
Banken sollen über mögliche Erstattungsansprüche aufklären
Die BaFin fordert von den Banken eine klare und verständliche Unterrichtung der Kundinnen und Kunden über die Konsequenzen des BGH-Urteils. Banken müssten in diesem Zusammenhang auch einen Kontakt für Fragen benennen. Umgehend sollten neue Vertragsgrundlagen ohne weitere Erhebung rechtsgrundloser Entgelte implementiert werden. Mit Blick auf mögliche Erstattungsansprüche seien vollständige Informationen über Änderungen zu gewähren und zu Unrecht erhobene Entgelte zurückzuzahlen.
Bei Nichtbeachtung drohen aufsichtliche Maßnahmen
Wichtig sei, dass die Institute diese Schritte jetzt umgehend einleiten, falls dies nicht bereits erfolgt sei, betont die BaFin. Ebenso wesentlich sei, dass Bankkundinnen und -kunden bei der Anpassung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Für den Fall, dass ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachtet, kündigte die BaFin aufsichtliche Maßnahmen an.