Unwirksame Gebührenanpassungen: BaFin fordert Banken zu Umsetzung des BGH-Urteils auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, in der Kreditinstitute angehalten werden, das Urteil des Bundesgerichtshofs zu unwirksamen Gebührenanpassungen zu beachten und alle notwendigen Schritte umgehend einzuleiten. Die BaFin macht deutlich, dass sie einen fairen Umgang der Banken mit den Kundinnen und Kunden erwartet.

BGH monierte Gebührenanpassungen mit fingierter Zustimmung

Der BGH hatte am 27.04.2021 entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren (BeckRS 2021, 10682).

Banken sollen über mögliche Erstattungsansprüche aufklären

Die BaFin fordert von den Banken eine klare und verständliche Unterrichtung der Kundinnen und Kunden über die Konsequenzen des BGH-Urteils. Banken müssten in diesem Zusammenhang auch einen Kontakt für Fragen benennen. Umgehend sollten neue Vertragsgrundlagen ohne weitere Erhebung rechtsgrundloser Entgelte implementiert werden. Mit Blick auf mögliche Erstattungsansprüche seien vollständige Informationen über Änderungen zu gewähren und zu Unrecht erhobene Entgelte zurückzuzahlen.  

Bei Nichtbeachtung drohen aufsichtliche Maßnahmen

Wichtig sei, dass die Institute diese Schritte jetzt umgehend einleiten, falls dies nicht bereits erfolgt sei, betont die BaFin. Ebenso wesentlich sei, dass Bankkundinnen und -kunden bei der Anpassung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Für den Fall, dass ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachtet, kündigte die BaFin aufsichtliche Maßnahmen an.

Redaktion beck-aktuell, 26. Oktober 2021.