Baerbock empfiehlt Kiew Anerkennung des IStGH

Außenministerin Annalena Baerbock hat die Ukraine aufgefordert, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anzuerkennen und das Römische Statut als dessen rechtliche Grundlage zu ratifizieren. An die Ukraine gewandt, sagte die Grünen-Politikerin gestern in New York vor den Vereinten Nationen: "Ich weiß, wie heikel diese Frage ist." Eine Ratifizierung würde aber verdeutlichen, dass die Ukraine ihr in der UN-Charta verankertes Recht auf Selbstverteidigung ausübe.

"Es sind nicht ukrainische Soldaten, sondern (es ist) die russische Armee, die einen Angriffskrieg führt", sagte Baerbock. Russland missachte das Völkerrecht und greife jeden Tag Zivilisten, Straßen und Häfen, Schulen und Krankenhäuser an. Im Römischen Statut gehe es um die Rechenschaftspflicht für politische und militärische Anführer, die vorsätzlich Befehle erteilten, die das Völkerrecht missachteten. Deshalb sei das Gericht "der richtige Ort für die Ukraine. Es würde die Ukraine stärken - und die Ukraine würde den IStGH stärken."

Reform der rechtlichen Grundlagen soll Angriffskriege besser verfolgbar machen

Baerbock erneuerte ihren Vorschlag einer Reform der rechtlichen Grundlagen des Gerichts mit Sitz im niederländischen Den Haag. Sie will das Römische Statut so ändern, dass auch der Tatbestand des Angriffskriegs uneingeschränkt verfolgt werden kann. So soll es ausreichen, wenn der Opferstaat einer Aggression unter die Jurisdiktion des Gerichtshofes fällt.

Derzeit kann nur der UN-Sicherheitsrat den Fall dem Gericht übertragen, da weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner sind. Als Ständiges Mitglied hat Russland im Sicherheitsrat ein Vetorecht. Die für eine Reform des Römischen Statuts notwendige Mehrheit ist nicht absehbar.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2023 (dpa).