Baden-Württemberg will die Voraussetzungen dafür
schaffen, um in der Coronakrise Kredite aufnehmen zu können. Ein
entsprechender Antrag zur Abweichung von der Schuldenbremse solle der
Landtag bei einer Sondersitzung am 19.03.2020 in Stuttgart
beschließen, hieß es am 18.03.20202 aus Regierungskreisen. Demnach soll
das Coronavirus als Naturkatastrophe betrachtet werden.
Grundsätzlich keine neuen Schulden
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht eigentlich vor, dass die
Länder grundsätzlich keine neuen Schulden machen dürfen. Nach der
Landeshaushaltsordnung kann Baden-Württemberg davon aber abweichen –
zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen
Notsituationen. Dass eine Naturkatastrophe vorliegt, muss der Landtag
dann aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder feststellen.
Redaktion beck-aktuell, 19. März 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Beckermann, Verantwortlichkeitsnormen als "Allgemeines Ordnungsrecht", DÖV 2020, 144
Trute, Pandemien als potentiell globale Katastrophe, GSZ 2018, 125
Engels, Infektionsschutzrecht als Gefahrenabwehrrecht?, DÖV 2014, 464
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