Bürgerfreundlichkeit und Infektionsschutz
Gentges sieht in der Digitalisierung der Justiz für alle Landesjustizverwaltungen eine der größten Herausforderungen ihrer Geschichte. Der Einsatz lohne jedoch, denn die digitale Justiz werde bürgerfreundlicher und biete für die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz enorme Vorteile. Eisenreich hob hervor, dass seit Juli alle bayerischen Gerichte virtuell verhandeln könnten. Videoverhandlungen sparten Anreisekosten, reduzierten den Zeitaufwand und minderten das Infektionsrisiko. Darüber hinaus sei die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen bayerischen Gerichten erfolgt.
Projekt eAkte in Baden-Württemberg schreitet voran
Baden-Württembergs Justizministerin informierte über den Einsatz der eAkte am LG Ulm sowie über das Pilotprojekt "eStrafakte": In Baden-Württemberg arbeiteten derzeit bereits über 3.600 Anwenderinnen und Anwender an fast 60 Gerichten und im Bereich der Bußgeldsachen zudem auch an zwei Staatsanwaltschaften mit der eAkte. Von der elektronischen Signatur bis hin zur elektronischen Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal fänden alle Arbeitsschritte digital statt. Gleichzeitig werde auch ein sicheres und ortsungebundenes Arbeiten möglich, was während der Pandemie große Vorteile gebracht habe. Neben der gesamten Finanz- (bereits seit 2018), Arbeits- (seit 2019) und Sozialgerichtsbarkeit (seit 2020) sind laut Gentges auch beide Oberlandesgerichte sowie alle 17 Landgerichte im Zivilbereich mit der eAkte ausgestattet. Derzeit würden die Amtsgerichte und bis im kommenden Jahr die Verwaltungsgerichtsbarkeit vollständig ausgestattet. Innerhalb dieses Jahres würden zudem alle 160 Gerichtsstandorte mit WLAN ausgestattet. Auch stehe in Baden-Württemberg an jedem Gericht leistungsfähige Videokonferenztechnik zur Verfügung.
Einsatz von Konferenz-Tools in Bayern technisch freigegeben
Eisenreich berichtete über die Fortschritte der Digitalisierung in Bayern. Seit Juli 2021 hätten alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu Videokonferenzanlagen. Insgesamt seien 108 Videokonferenzanlagen, insbesondere mit der verstärkten Ausstattung der Gerichte seit dem Jahr 2018, beschafft worden. Auch die drei Generalstaatsanwaltschaften Bayerns hätten je eine Anlage. Zum Ausbau der Video-Verhandlungen setze die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf den Einsatz eines Konferenz-Tools. Nach einer erfolgreichen Pilotphase sei der Einsatz bayernweit technisch freigegeben worden. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sei bei allen bayerischen Gerichten erfolgt. Auf das Jahr gerechnet würden derzeit 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht. Die Regeleinführung der E-Akte in Zivilverfahren erfolge aktuell bei den bayerischen Landgerichten.