Baden-Württemberg: Startschuss für Aktenaustausch mit "Datenautobahn Strafsachen"

Zum schnellen Aktenaustausch zwischen Justiz und Polizei führt Baden-Württemberg die "Datenautobahn Strafsachen" ein. Über speziell gesicherte Datenleitungen und Postfächer könnten über Glasfaserkabel  auch sehr umfangreiche Akten übersendet werden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Landesjustizministerin Marion Gentges und Innenminister Thomas Strobl (beide CDU), die gestern bei der Staatsanwaltschaft Ulm den offiziellen Startschuss für das Projekt gaben.

Komplett digital geführte Ermittlungsakte

Zur Funktion der "Datenautobahn" teilen die Ministerien mit, dass zunächst die Polizei am Zug sei. Sie lege im Fall eines strafrechtlich relevanten Verhaltens eine elektronische Ermittlungsakte an. Diese werde dann komplett digital geführt und mitsamt den digitalen Beweismitteln über eine dafür entwickelte "Datenautobahn" an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Staatsanwaltschaft führe die Akte als elektronische Strafakte der Justiz weiter. Als solche gelange sie zu den Gerichten und in den dortigen Instanzenzug.

Datenschutz dank EGVP

Dem Datenschutz werde im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs durch moderne Verschlüsselungsverfahren Rechnung getragen. Der rechtlich wirksame Austausch elektronischer Dokumente erfolge dabei mittels des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Die zu übertragenden Daten würden auf Senderseite ver- und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt (sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

Akteneinsicht über spezielles Portal

Künftig könnten ferner die Akten ortsunabhängig von mehreren Personen auf Seiten der Justiz und Polizei bearbeitet werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Das sei vor allem in komplexen Verfahren von großem Vorteil. Über den elektronischen Rechtsverkehr stehe die digitale Akte der Mitteilung zufolge auch den weiteren Verfahrensbeteiligten zur Verfügung. Akteneinsicht werde künftig über ein in Baden-Württemberg für die ganze Justiz in Deutschland entwickeltes Portal gewährt. Die Verteidiger könnten so schnell und sicher Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten, während in der Justiz weitergearbeitet wird. Mit der Einführung der elektronischen Akte in der baden-württembergischen Justiz habe das Ministerium der Justiz und für Migration 2016 begonnen. Bis 2025 sollen die Ermittlungs-, Verwaltungs- und Kriminalakten landesweit bei der Polizei Baden-Württemberg eingeführt werden.

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2022.

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