Baden-württembergische Landesregierung beschließt Kopftuch- und Kippaverbot für Staatsanwälte und Richter

Hauptamtliche Richter und Staatsanwälte dürfen in Baden-Württemberg künftig im Gericht keine religiös oder politisch geprägten Kleidungsstücke, wie ein Kopftuch oder die jüdische Kippa tragen. Die grün-schwarze Landesregierung beschloss am 25.04.2017 in Stuttgart einen Gesetzentwurf von Justizminister Guido Wolf (CDU). Er muss noch durch den Landtag.

Schöffen und ehrenamtliche Richter nicht betroffen

Minister Wolf begründet das neue Gesetz mit dem Neutralitätsgebot der Justiz. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieses Gebot mehr Gewicht hat als die Religionsfreiheit einzelner Betroffener. Die CSU hatte schon Ende 2016 ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen möglichst in allen deutschen Gerichtssälen gefordert. Schöffen und ehrenamtliche Richter sind von der Neuregelung nicht betroffen. Kritiker rechnen mit Klagen betroffener Juristen – etwa von Richterinnen, die bei der Ausübung ihres Berufes aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen möchten.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2017 (dpa).