VG: Bisherige Maßnahmen nicht ausreichend
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in einem Urteil aus dem Juli 2017 im Rahmen der auferlegten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart auch Fahrverbote verlangt. Dieses Urteil erhält damit keine Rechtskraft und wird vom BVerwG neu verhandelt. Das VG Stuttgart hatte geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichten, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Somit drohen Fahrverbote für alte Diesel-Autos, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten.
Kretschmann hofft auf schnelle Klärung
Kretschmann erläuterte, dass er hoffe, dass das BVerwG die schwierigen Rechtsfragen und auch Rechtsunsicherheiten beseitigen kann. Da die Bundesregierung bisher keine "Blaue Plakette" ermöglicht habe, bliebe dem Land momentan nur, selbst eine "Blaue Umweltzone in eigener Verantwortung" einzurichten. Doch ob das rechtlich überhaupt möglich sei, darüber bestehe in der Rechtsprechung große Ungewissheit. Nachdem das BVerwG einen vergleichbaren Rechtsstreit für den 22.02.2018 terminiert habe, rechnet Kretschmann mit einer zeitnahen Klärung der Rechtsfrage.
CDU will Maßnahmenpakete parallel verhandeln
Strobl sagte: "Wir wollen saubere Luft und keine Fahrverbote." Deshalb sei ein Rechtsmittel gegen das Urteil des VG Stuttgart eingelegt worden. Parallel solle das von Minister Winfried Hermann vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität in die Fraktionsabstimmung und fachpolitische Beratung der Koalitionsfraktionen gehen.