Verurteilungen werden bisher wieder gelöscht
Bislang würden Verurteilungen nach einem gewissen Zeitraum aus dem erweiterten Führungszeugnis getilgt. Deshalb könnten verurteilte Sexualstraftäter in manchen Fällen wenige Jahre nach ihrer Tat wieder mit Kindern arbeiten, heißt es aus dem Justizministerium. "Der lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss in solchen Konstellationen Vorrang haben", sagte Minister Guido Wolf (CDU) am 05.12.2019.