Baden-Württemberg für Gesetzesänderung: Sexualstraftaten sollen im Führungszeugnis bleiben

Baden-Württemberg will Sexualstraftäter lebenslang registrieren. Das grün-schwarze Kabinett will am 10.12.2019 einen Gesetzentwurf des Landesjustizministeriums beschließen, wonach Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden sollen. Das Land will sich dann im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.

Verurteilungen werden bisher wieder gelöscht

Bislang würden Verurteilungen nach einem gewissen Zeitraum aus dem erweiterten Führungszeugnis getilgt. Deshalb könnten verurteilte Sexualstraftäter in manchen Fällen wenige Jahre nach ihrer Tat wieder mit Kindern arbeiten, heißt es aus dem Justizministerium. "Der lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss in solchen Konstellationen Vorrang haben", sagte Minister Guido Wolf (CDU) am 05.12.2019.

Redaktion beck-aktuell, 5. Dezember 2019 (dpa).

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