Baden-Württemberg fordert mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung

Baden-Württemberg möchte die Belästigung von Verbrauchern durch Werbeanrufe noch besser unterbinden und hat am 10.03.2017 im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es in der Begründung (BR-Drs. 181/17).

Baden-Württemberg hält bisherige Maßnahmen für unzureichend

Erhebungen von Verbraucherzentralen belegten eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen trotz der seit 2013 geltenden Verschärfungen weiterhin floriert, begründet Baden-Württemberg seinen Gesetzentwurf. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte die Bundesregierung damals einen Bußgeldbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt. Außerdem sind Verträge im Bereich der Gewinnspiele seitdem nur gültig, wenn sie schriftlich gefasst wurden. Baden-Württemberg weist darauf hin, dass das Gesetz ungeachtet der Vorgaben des Koalitionsvertrages noch immer nicht evaluiert worden sei. Eine weitere Verzögerung gesetzlicher Maßnahmen sei jedoch nicht hinnehmbar.

Verträge sollen erst nach Bestätigung durch betroffenen Verbraucher wirksam werden

Dabei müsse gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge abgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf schlägt Baden-Württemberg deshalb eine Regelung vor, wonach Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann gültig sind, wenn Verbraucher sie im Anschluss ausdrücklich und formgerecht bestätigen. Der Lösungsvorschlag entspreche auch dem europäischen Ansatz aus der Verbraucherrechterichtlinie. Die Bundesländer halten diese sogenannte Bestätigungslösung schon seit längerem für erforderlich und hatten mehrfach Versuche zu ihrer Einführung unternommen.

Ausschüsse werden Gesetzentwurf jetzt beraten

Der Gesetzentwurf wurde am 10.03.2017 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2017.