AG Köln hält Wiederaufnahme für unzulässig
Für Verwarnungs- und Bußgelder unter 250 Euro bietet die Stadt Köln Ausgleichszahlungen an. Die Tilgung von Punkten sowie die Aufhebung von Fahrverboten ist nach Auffassung der Stadt und der Bezirksregierung Köln über einen Wiederaufnahmeantrag beim zuständigen Amtsgericht möglich. Das AG allerdings lehnt eine Wiederaufnahme mangels Zulässigkeit ab.
Verbleibendes Gnadengesuch auf Punkte und Fahrverbote beschränkt
Betroffenen bleibe daher nur ein Gnadengesuch bei der Bezirksregierung Köln, so "Geblitzt.de". Dieses umfasse jedoch nur Punkte und Fahrverbote, nicht aber die Erstattung der Bußgelder. Vorrangig verweise die Bezirksregierung Betroffene weiterhin auf das Wiederaufnahmeverfahren beim Amtsgericht. "Mir ist schleierhaft, dass die Bezirksregierung Betroffenen zu einem solchen Schritt rät. Dort tätigen Juristen, müsste klar sein, dass die rechtliche Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren fehlt.", kommentiert Jan Ginhold, Geschäftsführer von "Geblitzt.de". Eine gerechte Lösung, die Bußgelder sowie weitere Rechtsfolgen abdecke, könne nur auf politischer Ebene gefunden werden.