Das sagte ein Sprecher des VG Düsseldorf der dpa. Abu Walaa hatte seine Klage gegen eine Ausweisung im Juni verloren. Der als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft Verurteilte hatte unter anderem mit Verweis auf seine sieben Kinder in Deutschland gegen seine Ausweisung geklagt. Das Ausweisungsinteresse überwiege allerdings durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Eine glaubhafte Abkehr Walaas von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen.
Im schriftlichen Urteil, das inzwischen veröffentlicht wurde, setzt sich das Gericht ausführlich damit auseinander. So bestehe aus verschiedenen Gründen Wiederholungsgefahr, wenn der Mann 2027 regulär aus der Haft entlassen werden sollte.
Die Verhandlung um die Ausweisung ist nur eine Vorstufe - über die eigentliche Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. "Hier wartet die Kammer nach wie vor den Ausgang des Asylverfahrens ab, insbesondere mit Blick auf eine möglicherweise drohende Todesstrafe im Irak", so ein Sprecher des Gerichts.