"Humanität im Promille-Bereich": Kaum Härtefall-Visa nach ausgesetztem Familiennachzug

Im Sommer war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus gestoppt worden. In Härtefällen kann die Einreise dennoch erlaubt werden – doch bislang wurden nur zwei Visa bewilligt.

Seit der Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete hat die Bundesregierung bislang kaum jemanden als Härtefall anerkannt. Zu 392 Familien mit 1.325 Personen, die sich auf die Härtefallregelung berufen hatten, schloss das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben die Vorprüfung ab – es wurden aber nur zwei Visa erteilt. Das geht aus einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, über die zuerst die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete. In der großen Mehrheit der Fälle seien bisher keine Hinweise auf einen Härtefall festgestellt worden.

Am 4. März lagen den Angaben zufolge insgesamt 4.029 Härtefallanzeigen bei der Internationalen Organisation für Migration vor. Bis zum 27. Oktober vergangenen Jahres war über die Här­te­fall­re­ge­lung noch nie­mand nach Deutsch­land ge­kom­men. "Die bisherige Bilanz der so genannten Härtefallregelung ist absolut schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promille-Bereich", sagte Bünger der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Kritik, dass die Regelung ein "reines Feigenblatt" sei, habe sich mehr als bestätigt.

Nachzugs-Stopp für zwei Jahre

Ende Juli vergangenen Jahres war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden. Gemeint sind subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in Härtefällen sollen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen.

Vor kurzem war bekanntgeworden, dass von Anfang August bis Ende Dezember insgesamt 150 Visa zur Familienzusammenführung für Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutz ausgestellt wurden. Diese Angabe bezog sich jedoch nicht explizit auf die Härtefallregelung. So war bei Aussetzung des Familiennachzugs etwa auch vorgesehen, dass noch Visa ausgegeben werden, für deren Abholung bereits ein Termin erteilt worden war. In den ersten sieben Monaten 2025, bevor die Gesetzesänderung in Kraft trat, waren noch rund 7.300 Visa erteilt worden.

Die Bundesregierung versprach sich von der Aussetzung des Familiennachzugs eine Entlastung bei Aufnahme und Integration. Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 16. März 2026 (dpa).

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