Aussetzung der Schuldenbremse auch 2021

Im Kampf gegen die Corona-Krise will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Bundeshaushalt 2021 rund 96 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Dafür muss auch im Jahr 2021 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt werden. Wie es am 18.09.2020 aus Kreisen des Finanzministeriums hieß, soll der Krise nicht hinterhergespart werden.

2020 Neuverschuldung in Rekordhöhe

Im Jahr 2020 liegt die Neuverschuldung auf einem Rekordniveau von rund 218 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat milliardenschwere Pakete beschlossen, um Jobs und Firmen zu erhalten, außerdem geht es um Investitionen in Zukunftstechnologien. Zudem werden die Kommunen entlastet. Dazu kommen Zuschüsse zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge oder an die Bundesagentur für Arbeit wegen der deutlichen Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.

Finanzministerium hält Nichtstun für teurer

In Kreisen des Finanzministeriums hieß es: "Nichtstun wäre viel teurer." Mit der neuen Nettokreditaufnahme ist erneut ein Tilgungsplan verbunden. Die Tilgung der Schulden ist von 2026 an bis ins Jahr 2042 geplant. Laut Eckpunkten liegen die Ausgaben des Bundes im Jahr 2021 bei 413,4 Milliarden Euro. Das sind zwar fast 19% weniger als 2020. Allerdings schlugen 2020 auch maßgebliche Ausgaben etwa für Hilfspakete zu Buche. Die Sozialausgaben steigen laut Eckpunkten. Mehr Geld ist etwa auch für den Verkehrs- sowie den Verteidigungsetat geplant. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland ist im Frühjahr 2020 wegen des Lockdowns eingebrochen. Die Bundesregierung rechnet für das Gesamtjahr 2020 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 5,8%. Dies wäre der bisher schwerste Einbruch in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

2021 wohl immer noch weniger Steuereinnahmen

Das hat massive Folgen auch für die Steuereinnahmen. Nach der jüngsten Sonder-Steuerschätzung müssen Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2021 mit deutlich weniger Steuereinnahmen auskommen, als noch im Mai 2020 erwartet. Im Jahr 2021 wird zwar mit einer deutlichen Erholung der Wirtschaft gerechnet, das Vorkrisenniveau werde aber erst 2022 erreicht. Scholz plant, ab 2022 nicht mehr von der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse Gebrauch zu machen. Auch nach der Schuldenbremse aber sind in einem geringeren Umfang neue Schulden erlaubt. Laut Finanzplan sind 2022 Schulden in Höhe von 10,5 Milliarden Euro vorgesehen, von 6,7 Milliarden 2023 und 5,2 Milliarden im Jahr 2024.

In 2022 höhere Einnahmen oder weniger Ausgaben nötig

Das Finanzministerium sieht ab 2022 aber zugleich einen "Handlungsbedarf" in Milliardenhöhe, damit die Schuldengrenze wieder eingehalten werden kann. Sprich: entweder die Einnahmen werden erhöht etwa durch Steuererhöhungen – oder die Ausgaben gekürzt durch Sparpakete. Viel dürfte aber davon abhängen, wie schnell die Wirtschaft sich wieder erholt.

Redaktion beck-aktuell, 21. September 2020 (dpa).