Das Gesetz zur Insolvenzaussetzung soll bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Das Kabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Durch das Gesetz ist im März die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die wegen Corona insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.
Unternehmen dürfen überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sein
Die jetzt vorgesehene Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der Bundesregierung vom 02.09.2020. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestünden bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, könnten dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden.
Aussetzung der Antragspflicht läuft eigentlich zum Monatsende aus
Die Aussetzung der Antragspflicht läuft nach dem ursprünglichen Gesetz zum 30.09.2020 aus. Sie soll nun bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Der Gesetzentwurf soll nach der Befassung im Kabinett von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und dort zügig behandelt werden, so die Bundesregierung.
Redaktion beck-aktuell, 2. September 2020.
Aus der Datenbank beck-online
Insolvenzantragspflicht: Die BRAK äußert sich ambivalent zur geplanten Verlängerung der Aussetzung, FD-InsR 2020, 431596
Römermann, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im COVInsAG und ihre Folgen, NJW 2020, 1108
Ruppert, Strafrechtliche Risiken und Nebenwirkungen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, COVuR 2020, 130
Aus dem Nachrichtenarchiv
Längere Schonfrist für Krisen-Unternehmen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.08.2020, becklink 2017146
Insolvenzantragspflicht für durch Corona-Epidemie insolvente Unternehmen soll ausgesetzt werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.03.2020, becklink 2015730.