Maximal 40 Stunden pro Woche und Wahlarbeitszeitkorridor
Die Linke fordert eine Reduzierung der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden. Die Grünen sprechen sich in ihrem Antrag unter anderem für einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30 bis 40 Stunden aus, in dessen Rahmen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten nach oben oder unten anpassen können.
Hoteliers gegen zu unflexible Regelungen
Als "vollkommen falsch" bezeichnete der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die These, dass das Arbeitszeitrecht derzeit einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichtet sei. In einer schriftlichen Stellungnahme wandte sich der Verband gegen den Vorschlag der Linken und bezeichnete die tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht Stunden als "nicht mehr zeitgemäß". Außerdem plädierte er dafür, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Diese jedoch auf 40 Stunden zu reduzieren, würde es den Unternehmen unmöglich machen, auf schwankenden Arbeitsanfall reagieren zu können.
Handwerksverband für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden
Ähnlich argumentierte auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Der Vorschlag der Linken würde bedeuten, dass an jedem Werktag nur noch 6,6 Stunden gearbeitet werden dürfte. Das entspreche weder der Realität noch den betrieblichen Notwendigkeiten. Nötig sei vielmehr, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu etablieren, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme.
Gewerkschaften und Bundesanstalt für Arbeitsschutz begrüßen Begrenzung
Die Gewerkschaften und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) äußerten sich dagegen zustimmend zu den Anträgen. So betonte die ver.di-Bundesverwaltung in ihrer Stellungnahme, eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sei eine angemessene Reaktion auf die zunehmende psychische und physische Belastung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könne außerdem zum Abbau von Arbeitslosigkeit beitragen und Entlassungen verhindern. Die BAuA verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Arbeitszeitgestaltung eine zentrale Rolle für die Gesundheit und die Work-Life-Balance von Beschäftigten spiele. Insbesondere Arbeitszeiten, die ausreichende Erholung verhindern oder erschweren oder sozial wertvolle Zeiten (Wochenende, Abende) besetzen, sollten demnach vermieden werden, betonte die BauA.