Arbeitgeberverbände: Rentenpläne sind teuer und ungerecht
Gegenstand der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Haltelinien beim Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 (BT-Drs.:19/4668) sowie die Anträge der AfD-Fraktion (BT-Drs.:19/4843) und der Linksfraktion (BT-Drs.:19/29; 19/31) zu den Themen Mütter- und Erwerbsminderungsrente. Die deutlichste Kritik kommt von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA): "Die Rentenpläne sind teuer, ungerecht und kurzsichtig. Die geplante doppelte Haltelinie ist einseitig an den Interessen der Rentner orientiert", so die BDA in ihrer Stellungnahme. Der Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf betonte, die doppelte Haltelinie widerspreche dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut könne auf diese Weise jedenfalls nicht verringert werden, kritisierte Bomsdorf.
DGB kritisiert Abwälzung der Belastungen auf die Arbeitnehmer
Der Soziologe Gerhard Bäcker bezeichnete die Haltelinie beim Rentenniveau zwar als "überfällige Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der Rentenversicherung". Aber die Begrenzung auf das Jahr 2025 löse das grundsätzliche Problem nicht, weil das Rentenniveau nach 2025 schnell weiter absinken werde, so Bäcker. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Stabilisierung des Rentenniveaus als "längst überfällig". Dies jedoch mit einer harten Deckelung des Beitragssatzes auf 20% zu verknüpfen, wälze die Belastungen von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer ab, kritisierte der DGB in seiner Stellungnahme.
Experte: Verbesserungen kommen bei Erwerbsminderungsrentnern nicht an
Zur Reform der Erwerbsminderungsrente merkte Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, an: "Eine Verbesserung des Leistungsniveaus ist sozialpolitisch und verfassungsrechtlich geboten." Problematisch sei jedoch, dass diese ebenso wie die vorangegangenen Reformen den Bestands-Erwerbsminderungsrentnern nicht zugutekomme. Damit würden jene benachteiligt, die gesundheitlich besonders beeinträchtigt sind.
Sozialverband fordert Abschaffung "ungerechter" Abschläge
Der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) bezeichnet die Vorschläge der Regierung als unzureichend. Die Ausdehnung der Zurechnungszeit sei zwar eine Leistungsverbesserung, eine deutlich größere Entlastung für die Betroffenen wäre jedoch die Abschaffung der sozial ungerechten Abschläge, so der SoVD in seiner Stellungnahme. Wie der SoVD, so kritisieren auch Eckart Bomsdorf, Gerhard Bäcker und der DGB, dass Bestandsrentner nicht von der Reform profitieren sollen.