Material zugespielt worden
Auch Schlüsselausschnitte anderer polizeilicher Vernehmungsvideos, in denen Ernst von einem "Unfall" spricht, bei dem sich der tödliche Schuss versehentlich gelöst habe, sind darin zu sehen. Die Autoren geben in dem Bericht an, das Material sei ihnen zugespielt worden.
Mehrstündige Videos bereits in Hauptverhandlung gezeigt
Ernst muss sich seit Juni 2020 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten. In der Hauptverhandlung waren jeweils mehrstündige Videos von Vernehmungen Ernsts durch Beamte des hessischen Landeskriminalamts (LKA) gezeigt worden.
Veröffentlichung des Materials für laufenden Prozess irrelevant
Eine Gerichtssprecherin sagte am 29.07.2020, der Senat und die Verfahrensbeteiligten seien über das Video informiert. "Wir gehen angesichts der Qualität der Aufnahmen davon aus, dass es sich um keinen Mitschnitt handelt", sagte die Sprecherin zur Möglichkeit einer illegalen Aufnahme im Gerichtssaal. Rechtlich spiele die Veröffentlichung des Materials für den laufenden Prozess keine Rolle, da das Material bereits in die Hauptverhandlung eingebracht worden sei. Es sei nichts in die Öffentlichkeit gelangt, was nicht bereits Inhalt der öffentlichen Verhandlung gewesen sei.
Autoren sehen in Videos "Dokumente der Zeitgeschichte
Dieses Argument hatten auch die Autoren des Videoberichts angeführt. "Wir veröffentlichen die Vernehmungsvideos, denn es sind Dokumente der Zeitgeschichte", sagten sie in dem Bericht.