Die Bundesregierung hat die Anstellung von Spargelstechern, Erdbeerpflückern und anderen ausländischen Saisonkräften für dieses Jahr vereinfacht. Der Bundestag beschloss gestern Änderungen am Sozialgesetzbuch, wonach Saisonarbeiter statt 70 bis zu 102 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden dürfen. Die Verlängerung helfe unter anderem, in der Corona-Pandemie häufige Personalwechsel zu vermeiden, begründeten CDU und SPD die Regelung.
Grüne und Linke kritisieren Änderungen
Auch die AfD stimmte für die Änderung. Die FDP hatte eine Ausweitung auf 115 Tage beantragt. Grüne und Linke kritisierten, vielen osteuropäischen Arbeitskräften werde auf diese Weise eine Krankenversicherung vorenthalten. Außerdem fielen auch deutsche Kurzzeitjobber in anderen Branchen unter das Gesetz. Im Gesetzgebungsverfahren hängte die große Koalition die Neuregelung für die Saisonkräfte an eine technische Änderung des Seefischereigesetzes an.
Redaktion beck-aktuell, 23. April 2021 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Hördt, Saisonarbeit – ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, ArbRAktuell 2020, 241
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Neuregelung für Erntehelfer soll Planungssicherheit für Landwirte schaffen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.06.2020, becklink 2016561