Auskunft über eigene Abstammung: Zentrales Register für Samenspender geplant

Mit der Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspender sollen Kinder aus künstlicher Befruchtung künftig jederzeit Auskunft über ihre Abstammung erhalten können. Dies sehe ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11291) vor, der dem Bundestag zur Beratung vorliege, berichtete der parlamentarische Pressedienst am 28.02.2017.

Speicherung für 110 Jahre

Mit dem Gesetzentwurf wird nach Angaben der Regierung ein Auskunftsanspruch für jene Personen festgelegt, die durch eine Samenspende und künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Das bundesweite Samenspenderregister wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Dort sollen für eine Zeitspanne von 110 Jahren Angaben über die Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende gespeichert werden. Geregelt werden die nötigen Aufklärungs-, Dokumentations- und Meldepflichten. So können künftig Personen, die meinen, durch eine Samenspende gezeugt zu sein, bei der Registerstelle eine Auskunft beantragen.

Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung wird ausgeschlossen

Zugleich wird dem Entwurf zufolge durch eine Ergänzung im BGB die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ausgeschlossen. So soll verhindert werden, dass an Samenspender im Sorge-, Unterhalts- und Erbrecht Ansprüche gestellt werden.

Redaktion beck-aktuell, 1. März 2017.

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