Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts

Familienrechtlerinnen und Familienrechtler der Universität Göttingen fordern die künftige Bundesregierung und den Bundestag zur Modernisierung des Abstammungsrechts auf. Das geltende Abstammungsrecht sei unzulänglich und dringend reformbedürftig, schreiben sie in ihrem Aufruf. So werde es Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sowie der Pluralisierung von Familienformen und Eltern-Kind-Konstellationen nicht gerecht.

Derzeit keine angemessenen Regelungen für rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung

Das geltende Abstammungsrecht enthalte ferner inhaltliche Systembrüche und Ungleichheiten im Fall einer Samenspende, es sei lückenhaft (etwa hinsichtlich intersexueller Personen) und inkohärent sowie in manchen Teilen sogar verfassungswidrig (zum Beispiel Mitmutterschaft), heißt es in dem Aufruf weiter. Es verfehle damit seinen Zweck, angemessene Regelungen für die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung zur Verfügung zu stellen. Das wirke sich für die betroffenen Familien und insbesondere für die Kinder oft gravierend aus.

Konzeptionelle Neujustierung des Abstammungsrechts gefordert

Die Aufrufenden fordern eine konzeptionelle Neujustierung des Abstammungsrechts. Es müsse ein stimmiges Gesamtkonzept geschaffen werden, das eine rechtssichere, rechtsklare, vorhersehbare, bestandsfeste und eine der Realität weitestmöglich entsprechende Eltern-Kind Zuordnung ermöglicht, einen gerechten Ausgleich aller berührten Interessen vornimmt und die ethischen Mindeststandards wahrt.

Redaktion beck-aktuell, 19. Oktober 2021.