Stärkung der Digitalisierung
Der Schwerpunkt liegt weiterhin darauf, das Zivilverfahren stärker zu digitalisieren. Das Telefax als alte Technik soll "perspektivisch" abgeschafft werden – Zusatzaufwand und Sicherheits- beziehungsweise Qualitätseinbußen durch die Umstellung der Provider auf IP werden hier als Gründe genannt.
Umgekehrt soll der elektronische Zugang zur Ziviljustiz auch für Privatpersonen erleichtert werden. Hier könnten sich Schnittstellen zum Referentenentwurf für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs ergeben, der Mitte Dezember 2020 veröffentlicht wurde. Zur Teilnahme am Rechtsverkehr ist dort ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geplant. Dieses könnte dann auch zur Kommunikation mit dem beA genutzt werden.
Für massenhaft auftretende Streitigkeiten soll ein "Beschleunigtes Online-Verfahren" eingeführt werden. Insgesamt ist eine Bündelung der Angebote der elektronischen Justiz (wie zum Beispiel des Online-Mahnverfahrens oder der vorgesehenen "virtuelle Rechtsantragsstelle") unter dem Dach eines Justizportals geplant. Das Kostenfestsetzungsverfahren soll nach den Plänen in einfach gelagerten Fällen sogar automatisiert ablaufen können.
Strukturierter Zivilprozess
Der heute übliche Austausch von Schriftsätzen – aus denen das Gericht dann den Sachverhalt rekonstruieren muss – soll durch eine strukturierte, in der Regel chronologische Darstellung des Sachverhalts durch die Parteien im Rahmen eines "Basisdokuments" ersetzt werden. In Art einer Relationstabelle soll sich im Lauf des Verfahrens so der Prozessstoff übersichtlich entwickeln.
Transparente Diskussion
Bei der Vorstellung des Zwischenberichts wurde in sozialen Medien das Fehlen einer anwaltlichen Perspektive in dem nur aus Richtern bestehenden Gremium kritisiert. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte hatten seinerzeit angekündigt, die gerichtsinterne Diskussion mit einem Zivilrichtertag zu beenden und ihre Pläne danach als Grundlage einer breiten (fach-)öffentlichen Diskussion zur Verfügung zu stellen. Entsprechend hat sich auch die Arbeitsgruppe für eine "möglichst umfassende Veröffentlichung" des Papiers ausgesprochen, "um ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und interessierte Fachkreise über den Stand der Reformüberlegungen zu informieren". Als Schritt in diese Richtung könnte auch die für die abschließende Podiumsdiskussion in Nürnberg angekündigte Teilnahme des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) zu werten sein. Der Zivilrichtertag wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg Thomas Dickert moderiert werden und im Ganzen über einen Livestream zu verfolgen sein. Das Gericht hat die Setzung eines Links zur Übertragung auf seiner Webseite angekündigt.